AGB

VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN FÜR GEWERBLICHE ABNEHMER

Alle unsere Angebote, Verkäufe und Lieferbedingungen erfolgen auf Grund der nachstehenden Bedingungen, auch wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen ist. Durch die Auftragserteilung gelten sie als anerkannt. Abänderungen dieser Bedingungen müssen in schriftlicher Form erfolgen. Mündliche oder telefonische Abmachungen, insbesondere solche mit unseren Reisevertretern und Außendienstmitarbeitern, erhalten erst Rechtsgültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass seine Daten zum Zwecke der Bonitätsbeurteilung aus Anlass der Auftragsbearbeitung, Antragsbearbeitung und Auftragsabwicklung an die Warenkreditevidenz des Kreditschutzverbandes von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7, DVR 0431591, übermittelt werden. Dies sind unter anderem Identitätsdaten (Name, Adresse, Geburtsdatum etc.), sowie Daten über nachhaltigen Zahlungsverzug des Kunden (Betreibungsschritte, offener Saldo etc.) ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Forderung zur weiteren Betreibung an ein Inkassoinstitut oder einen Anwalt.

a) Preise: Alle unsere Angebote, ob schriftlich, mündlich oder telefonisch, sind, wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, freibleibend.
b) Lieferung: Lieferung an einem bestimmten Tag kann nur insoweit gewährleistet werden, als auch das Lieferwerk den gestellten Termin einhält und keine unvorhergesehenen Schwierigkeiten auftreten. Wegen verspäteter Lieferungen steht dem Käufer weder ein Rücktrittsrecht vom Vertrage noch ein Recht auf Schadenersatz zu. Zwischenverkauf behalten wir uns vor. Verpackungsmaterial wird verrechnet und nicht zurückgenommen.
c) Verpackungen - Umschließungen - Transporthilfsmittel etc.: Verpackungen - Umschließungen - Säcke - Gebinde - Fässer - Hobbocks - Drums - Kanister etc. und vor allem Paletten werden grundsätzlich, soweit im Offert oder in der Faktura nicht ausdrücklich anders vermerkt, zusätzlich angelastet. Eine Rücknahme bzw. Rückgabe und Rückverrechnung ist nur bei reinen Transporthilfsmitteln (Paletten - Fässer - Container etc.) erforderlich oder zulässig, und diese müssen spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware in einwandfreiem Zustand an die Adresse des Absenders frachtfrei zurückgestellt werden. Beschädigte oder nicht zurückgegebene Transporthilfsmittel sind in der vollen Höhe des auf der Rechnung angeführten Betrages zu ersetzen. Für den Rücktransport durch unsere Fahrzuege oder durch von uns beauftragte Verkehrsträger sind entstehende Kosten des Transportes zu ersetzen.
d) Versand: Der Versand geschieht stets auf Gefahr des Käufers. Für rechtzeitige Ankunft der Sendung übernehmen wir keine Verbindlichkeiten. Bei Bahnsendung versteht sich der angegebende Preis ab Werk oder ab Lager, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Anschlussgleis- und Überstellungsgebühren sowie Standgelder, welche die Ware und ihre Übersendung betreffen, gehen zu Lasten des Käufers. Auch bei Frankolieferung durch die Eisenbahn erfolgt der Versand unfrei mit dem Recht der Kürzung des Frachtbetrages an unserer Rechnung, sofern wir nicht selbst schon die Frachtvorlage in Abzug gebracht haben. Lieferung frei Baustelle bedeutet Lieferung ohne Abladen durch den Anlieferer unter der Voraussetzung einer befahrbaren Autostraße.
e) Zahlung: Falls nicht anders vereinbart, ist die Zahlung unserer Lieferung sofort nach Rechnungserhalt fällig. Zahlungen sind ausschließlich auf ein Firmenkonto bei einer der auf den Rechnungen angeführten Geldinstitute zu leisten. Zahlungen in Wechsel oder Schecks gelten erst mit der Einlösung als erfüllt. Einlangende Zahlungen werden unbeschadet eines etwa angegebenen Verwendungszwecks in erster Linie zu Abdeckung generell sofort fälliger Nebenkosten (Verzugs- und Wechseldiskontzinsen, Mahn-, Inkasso- und sonstige Spesen etc.) herangezogen. Verbleibende Restbeträge werden den ältesten Forderungen für Lieferungen oder Leistungen angerechnet. Skontierbare Rechnungen können nur darin als solche behandelt werden, wenn deren Begleich innerhalb der gewährten Frist erfolgt, die vorgenommenen Abstriche der getroffenen Vereinbarung entsprechen und keine sonstigen Fälligkeiten bestehen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen, derzeit 12% p.a. excl. MwSt. verrechnet. Im Falle der Einleitung eines Gerichtsverfahrens wegen Zahlungsverzug, Geltendmachung des Kaufpreises, Ausgleich oder Konkurs etc. tritt für alle Einzelforderungen Terminverlust ein und werden die in den Rechnungen angesetzten, als auch zur nachträglichen Gutschrift vereinbarten Rabatte, sonstige Nachlässe oder Vergütungen - ausgenommen Bahnfrachtvergütungen - ungültig.
f) Qualität - Haftungsausschluss - Produkthaftung: Wir gewährleisten für die von uns gelieferten Produkte nur die den österreichischen Normvorschriften entsprechende Qualität. Zur Entscheidung über die Qualitätsbeschaffenheit der gelieferten Produkte sind Atteste der zuständigen anerkannten Prüfstellen heranzuziehen. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche, insbesondere auf Grund von Verarbeitungsmängeln, unsachgemäßer Lagerung etc., sind ausgeschlossen. Die Haftung für Sachschäden aus einem Produktfehler wird nach Maßgabe des § 9 ProdHG ausgeschlossen, und zwar für alle an Herstellung, Import und Vertrieb beteiligten Unternehmen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, sofern dies nicht zwingendem Recht widerspricht.
Zusatz zu f) 1. Natursteine unterliegen natürlichen Schwankungen in Struktur, Farbe und Oberfläche und können daher unterschiedlich ausfallen. Muster und Katalogabbildungenen geben nur den Charakter des Materials wieder und Abweichungen müssen gestattet sein, wenn der natürliche Charakter des Materials erhalten bleibt.
Zusatz zu f) 2. Holz ist ein Naturprodukt. Jede Lieferung ist ein Unikat. Aufgrund der holzarttypischen Merkmale können Sortierungen von Lieferung zu Lieferung variieren. Daher lässt sich nicht von einem Muster auf die Gesamtfläche schließen, es kann nur als Anhaltspunkt für den natürlichen Charakter dienen. Abweichungen vom Muster in Farbe und Struktur sind möglich. Bei einer Veränderung der Holzfeuchtigkeit kommt es auch zu einer Dimensionsänderung, die bei Parkett oder Holzböden zu Schwindungsfugen bzw. zu einer Schüsselung führen kann. Bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von über 65%, meistens in den Sommermonaten, und einer relativen Luftfeuchtigkeit unter 40%, meistens während der Heizperiode, kann es zu wahrnehmbaren Dimensionsänderungen des Parkett- oder Holzboden kommen.
g) Beanstandungen: Beanstandungen irgendwelcher Art können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft der Sendung an deren Bestimmungsort uns zur Kenntnis gebracht und bei Bahnsendungen amtlich bestätigt wurden. Auch im Falle einer Beanstandung ist der Käufer verpflichtet, die Waren zunächst anzunehmen, sachgemäß abzuladen und zu lagern. Voraussetzung für die Beanstandung ist, dass sich die Ware noch am Ort und im Zustande der Anlieferung befindet. Bei begründeter Beanstandung kommt eine Minderung des Kaufpreises, Wandlung des Vertrages oder Ersatzlieferung in Frage. Schadenersatzansprüche des Käufers darüber hinaus sind ausgeschlossen. Ausfallskosten, Fuhr- und Lagerungslöhne werden dem Käufer zu den Selbstkosten anteilig nur dann ersetzt, wenn die Ware nachweislich mindestens zu 10% vertragswidrig geliefert worden ist. Die Ware muss zur Besichtigung bereitgehalten werden. Bei Beurteilung der Beschaffenheit ist die Lieferung in ihrer Gesamtheit maßgebend. Streuverlust sowie etwaige Schwankungen in Gewicht oder Menge können bis zu 5% nicht beanstandet werden.
h) Umtausch: Rücknahme bzw. Umtausch ist generell nicht möglich. Für Rücksendungen bzw. Umtausch, die gesondert vereinbart wurden, verrechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von mindestens 10% ohne MwSt. oder laut Rücksendevereinbarung des Herstellers vom verrechneten Warenwert. Uns dadurch entstehende Transportkosten werden ebenfalls verrechnet. Begründete Werksreklamationen oder Fehllieferungen unsererseits sind davon ausgenommen.
i) Bruchschaden: Der Versand erfolgt auf alle Fälle auf Gefahr des Bestellers auch bei frachtfreier Lieferung. Bei Abholung durch den Käufer geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder einer Beschädigung zu Lasten des Bestellers vom Zeitpunkt der Bereitstellung der Ware. Versicherungen zur Abdeckung des Bruchrisikos können vom Käufer abgeschlossen werden.
j) Eigentumsvorbehalt: Die gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Lieferung (Rechnungsbetrag zuzüglich anfälliger Zinsen, Spesen und Kosten) unser Eigentum. Für ein bestimmtes Bauvorhaben ausgeführte Lieferungen, auch wenn diese abschnittsweise bestellt, ausgeliefert und in Rechnung gestellt worden sind, gelten als einheitlicher Auftrag. Hiebei erlischt unser Eigentumsvorbehalt an sämtlichen Waren erst dann, wenn alle unsere Forderungen aus dieser einheitlichen Lieferung beglichen sind. Unser Kunde tritt schon jetzt seine Forderung gegen Dritte, soweit diese durch Weiterveräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entsteht, bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche gegen ihn sicherheitshalber ab. Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, und zwar im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Sache im Zeitpunkt seiner Verbindung bzw. Vermischung. Wird die so geschaffene Sache weiterveräußert, tritt unser Kunde uns den aliquoten Kaufpreis aus der Weiterveräußerung im Sinne der vorhergegangenen Bestimmungen ab. Wird die Vorbehaltsware im Rahmen eines Werksvertrages derart verarbeitet, dass ein Dritter Eigentum erwirbt, tritt uns der Kunde im Sinne der vorhergehenden Bestimmungen seinen Anspruch auf den aliquoten Werkslohn ab. Sämtliche Abtretungen erfolgen sicherunshalber.
k) Gerichtsstand: Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist Kitzbühel bzw. bei Überschreitung der bezirksgerichtlichen Zuständigkeit ausschließlich das Landesgericht Innsbruck.
l) Unwirksamkeit: Sollte eine oder sollten mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der restliche Bestimmungen dieser Auflagen. Ungültige Bestimmungen sind durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der ungültigen Regelung am nächsten kommen. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen sind integrierender Bestandteil jedes mit uns geschlossenen Verkaufsvertrages, Geschäftsverbindungen welcher Art immer.

VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN FÜR LETZTVERBRAUCHER IM SINNE DES KONSUMENTENSCHUTZGESETZES

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